Wenn Sie bisher kein Testament gemacht haben, dann sollten Sie jetzt umgehend regeln, wie Sie Ihr Vermögen verteilen wollen. Machen Sie den ersten Schritt.
1. Regeln Sie Ihren Letzten Willen in einem Testament – allein oder mit Expertenhilfe. Kein Testament zu haben ist ein Fehler!
2. Ein weiterer Fehler wäre, das privatschriftliche Testament auf einem Computer zu schreiben. Es muss im Gegensatz zur notariellen Ausfertigung handschriftlich erfolgen vom ersten bis zum letzten Wort. Und es muss persönlich unterschrieben werden.
3. Wählen Sie klare und eindeutige Formulierungen. Das erspart Streitereien.
4. Bedenken Sie die steuerlichen Freibeträge für Ehepartner von 500.000 € und für Kinder von 400.000 €. Im Falle von Schenkungen gelten diese Freibeträge alle zehn Jahre (noch).
5. Ziehen Sie im Zweifelsfall immer einen Steuerberater oder Fachanwalt hinzu.
6. Warten Sie nicht damit. Sollten sich die Verhältnisse ändern, können Sie jederzeit anpassen oder aufheben.
7. Stellen Sie sicher, dass das aktuelle Testament immer auffindbar ist. Experten raten, es beim Nachlassgericht zu hinterlegen.
8. Verheimlichen Sie keine Schulden. Erben müssen auch hierfür geradestehen, wenn die Erbschaft nicht innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen wird.
9. Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Es kann immer wieder gute Gründe geben, den Letzten Willen zu überdenken. Das kann ein Familienstreit sein oder auch geänderte (steuerliche) Rahmenbedingungen.