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Alles zur Grundsteuerreform 2022

Was Ă€ndert sich konkret – der neue Grundsteuerwert

Die Berechnungsformel
Die Formel fĂŒr die Berechnung der Grundsteuer besteht wie bisher aus drei Faktoren. Dabei ersetzt der neue Grundsteuerwert den bisherigen Einheitswert.

Beispiel
FĂŒr ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 450.000 € sieht die neue Berechnung danach wie folgt aus:

Es ist zu erwarten, dass die neuen GrundstĂŒckswerte erheblich höher sind, als die bisherigen Einheitswerte.

Damit es nicht zu einem massiven Anstieg der zu zahlenden Grundsteuer kommt, werden die StĂ€dte und Gemeinden ihre HebesĂ€tze entsprechend senken – zumindest haben das die meisten schon angekĂŒndigt. Die HebesĂ€tze hĂ€ngen naturgemĂ€ĂŸ aber auch von der Haushaltslage Ihres Wohnortes ab. Inwieweit also Ihre Grundsteuerbelastung höher oder niedriger sein wird, lĂ€sst sich derzeit noch nicht sagen.

Die neuen Werte werden erstmals fĂŒr das Jahr 2025 gelten – bis dahin bleibt erst einmal alles beim Alten. Es sei denn, Ihre Stadt oder Gemeinde
erhöht die HebesÀtze.

Berlin oder Bayern? Ihr Bundesland ist entscheidend

Das Wichtigste zuerst: Der Bund kann ĂŒber die Grundsteuer nicht allein entscheiden. Wie so oft hat unser Föderalismus verhindert, dass es in Deutschland eine einheitliche Regelung geben wird – warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Dem sogenannten Bundesmodell haben sich nicht alle BundeslĂ€nder anschließen können. Baden-WĂŒrttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen haben jeweils ein eigenes Modell.

Wir informieren Sie hier zunĂ€chst ĂŒber das Bundesmodell, auf die Abweichungen in den genannten LĂ€ndern gehen wir danach kurz ein.

Die Ermittlung des Grundsteuerwertes beim Bundesmodell – Ihre GrundsteuererklĂ€rung entscheidet

Um den Grundsteuerwert festzusetzen braucht die Finanzverwaltung aktuelle Informationen. Die meisten hat sie bereits selbst, nimmt jedoch offenbar gern die Chance wahr, die Ermittlungsarbeit auf Sie als SteuerbĂŒrger abzuwĂ€lzen.

Je nach Art der GrundstĂŒcke gibt es zwei grundsĂ€tzliche Bewertungsverfahren: