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Vorsorgevollmacht

Sie legen Wert auf ein selbstbestimmtes Leben? Sie haben bisher Entscheidungen selbst getroffen?
Dann kommt für Sie möglicherweise die Vollmacht als Teil der persönlichen Dienstleistungen meiner Kanzlei infrage.

Denn mit einer rechtzeitigen Bevollmächtigung legen Sie fest, welche Strategie, Steuerung und Überwachung in Ihrem letzten Lebensabschnitt gelten soll. Zu Lebzeiten als Bevollmächtigter und nach Ihrem Tod als Testamentsvollstrecker handle ich nach Ihren Anordnungen und Wünschen.

Vermeiden Sie so eine amtliche Betreuung im Ernstfall durch eine fremde Person!

Die Lebensphasen der Bevollmächtigung

Die Regelung seiner Angelegenheiten einem anderen überlassen, sich vertreten zu lassen, kann immer wieder gewollt oder sogar notwendig sein. In verschiedenen Lebensphasen braucht es dazu unterschiedlicher Werkzeuge.

 

Wir haben für Sie Handlungsempfehlungen entwickelt, wonach Sie Ihre Selbstbestimmung nicht aufgeben.

Selbstbestimmung bedeutet, nach freiem Willen über sein Leben entscheiden zu können. Das ist bei guter Gesundheit einfach gesagt, denn so haben Sie immer gelebt.Weiter selbstbestimmt Leben bedeutet, ab einem bestimmten Punkt für diese bisherige Selbstbestimmung jemanden beauftragt zu haben.

Das Selbstbestimmungsrecht ist ein zentrales Recht für alle Wesen auf der Erde, insbesondere für alle mündigen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, Religion, Lebensalter oder Krankheit.Die Fähigkeit, weiter selbstbestimmt Leben zu können, wird uns im Alter genommen. Im Zweifel handelt der Gesetzgeber durch eine amtliche Betreuung für uns.

Verfestigen Sie Ihren Willen

Besser als die unbekannte gesetzliche Betreuung durch eine Fremde, ist die Auswahl zu Lebzeiten eines Bevollmächtigten. Hier verfestigt sich erstmalig Ihre Überzeugung, weiter selbstbestimmt Leben zu wollen.

Sie benennen einen Bevollmächtigten, der für Sie handelt. Er erledigt professionell und als gewissenhafter Dienstleister die von Ihnen übertragenen Aufgaben. Später, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, wird der Bevollmächtige in Ihrem Sinne und weiter in Ihrem Auftrag handeln. Bis zu Ihrem Tod – und darüber hinaus.