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Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Sich mit dem eigenen Tod und mit den Folgen auseinanderzusetzen, ist für viele ein Tabuthema. Eine fehlende oder mangelhafte letztwillige Verfügung kann zu familiären Konflikten und unerwünschten Erbfolgen führen. Aus Nachlässigkeit landet ein hoher Anteil des Vermögens dort, wo es der Erblasser am wenigsten wünscht, oder beim Finanzamt. Um das zu vermeiden empfehlen wir so frühzeitig wie möglich große Vermögen durch beispielsweise eine vorweggenommene Erbfolge steueroptimiert zu übertragen. Eine fehlende oder unzureichende Nachfolgeplanung in Unternehmerfamilien verschlimmert die Lage, denn sie hat nicht nur negative Folgen für die Familien, sondern auch für die Unternehmenskontinuität und für den Familienfrieden.

Lösungen mit der Testamentsvollstreckung

Seit 110 Jahren ist die Testamentsvollstreckung im BGB verankert und geregelt – und heute aktueller denn je. Es ist sehr schade, dass in meiner Kanzlei so häufig Erben sitzen, die ohne Regelungen sind, sich untereinander streiten und dabei das Familenvermögen zerfällt. Ich bin Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT e.V.) Kein Unternehmer ohne Testament und kein Testament ohne Testamentsvollstreckung. Dieser Grundsatz wird nur von 3% der Bevölkerung in Deutschland befolgt. 77% haben kein Testament und 20% der Testamente sind mangelhaft. So entsteht unnötiger Streit unter den Angehörigen, langwierige Gerichtsprozesse, Kosten für Anwälte und Erbschaftsteuer und das Risiko, dass Ihr Lebenswerk untergeht oder zerschlagen wird. Mit einem Testament oder Erbvertrag und der Anordnung der Testamenstsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Wir stehen als Testamenstvollstrecker in der gesetzlichen Pflicht nach § 2203 BGB die letztewilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen.

Vorteile der Testamentsvollstreckung

Ihr festgelegter Wille wird umgesetzt Sie können Vermögen übertragen und an bestimmte Bedingungen knüpfen Ihr Vermögen wird vor dem Zugriff der Insolvenzgläubiger der Erben ferngehalten Sicherung Ihres Familienvermögens Sicherung Ihres Unternehmens (Bitte nur als Notfallsorge – Sie müssen für die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten aktiv werden)