Der 5. November ist der internationale Tag des Freiwilligenmanagements.
Und wir sagen Danke an all die freiwilligen Helferinnen und Helfer, die sich für die Gemeinschaft engagieren.
Diese ehrenamtliche Leistung wird auch vom Finanzamt mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeführt wird.
Zum 1.1.2021 wurde diese Pauschale erhöht:
- Für Übungsleiter, die zum Beispiel im Sportverein tätig sind, beträgt die Pauschale jährlich € 3.000 bzw. € 250 monatlich. Das gilt auch für Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder bei vergleichbaren Tätigkeiten.
- Für ehrenamtliche Unterstützung beträgt die Pauschale jährlich € 840 bzw. € 70 monatlich. Dieser Steuerfreibetrag begünstigt zum Beispiel Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungsdienst, den Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern oder ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich.
Schon gewusst? Diese Pauschalen gelten auch für freiwillige Helfer in Impfzentren.
- Nebenberufliche Helfer, die direkt an der Impfung beteiligt sind (also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst), können für ihre Einnahmen die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen.
- Nebenberufliche Helfer, die sich in der Verwaltung und Organisation von Impfzentren engagieren, erhalten für ihre Einnahmen die Ehrenamtspauschale.