Wolfberatung nutzt Cookies und ähnliche Technologien, um Ihr Online-Erlebnis zu personalisieren und zu verbessern. Dies hilft uns, Ihnen ein reibungsloses und maßgeschneidertes Nutzererlebnis zu bieten. Ihre Einstellungen werden gespeichert und können jederzeit unten im Abschlussbereich der Webseite unter Cookie Einstellungen angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Jahreswechsel am 1. Januar 2026 sind mehrere steuerliche und arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Weitere Regelungen befinden sich in der Umsetzung oder werden stufenweise verpflichtend. Für Steuerzahler, Unternehmer und Ehrenamtliche ist es wichtig, die Neuerungen richtig einzuordnen und rechtzeitig zu handeln.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und deren praktische Bedeutung.
Zum 1. Januar 2026 wurde die Entfernungspauschale angepasst. Seitdem gilt der erhöhte Satz von 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Zuvor wurde dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer berücksichtigt.
Was das bedeutet:
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Getränke unterliegen weiterhin dem regulären Steuersatz von 19 Prozent.
Einordnung:
Zum 1. Januar 2026 wurden mehrere steuerliche Freibeträge im Bereich Ehrenamt und Gemeinnützigkeit angehoben.
Was das heißt:
Im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel 2026 wird auch die sogenannte Aktivrente diskutiert. Vorgesehen ist, dass Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 24.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben sollen. Eine Berücksichtigung im Progressionsvorbehalt ist dabei nicht vorgesehen.
Einordnung:
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig wurde die monatliche Minijob Grenze auf 603 Euro angehoben.
Besonders relevant ist dies für Beschäftigte, die bewusst sozialversicherungspflichtig tätig sind und bislang knapp oberhalb der früheren Grenze lagen.
Wichtig für Arbeitgeber:
Bereits seit dem 1. Januar 2025 gilt im B2B Bereich eine neue Definition der E-Rechnung. Eine E-Rechnung liegt nur dann vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Ein einfaches PDF erfüllt diese Anforderungen nicht.
Die Pflicht zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen wird stufenweise eingeführt. Ab dem 1. Januar 2028 wird die E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen grundsätzlich verpflichtend.
Wichtig bleibt:
Zum Jahresende 2025 ist ein neues Gesetz zur steuerlichen Transparenz von Kryptowerten in Kraft getreten. Ab dem Jahr 2026 gelten umfangreiche Meldepflichten für Kryptodienstleister wie Handelsplattformen, Wallet Anbieter und Verwahrer.
Künftig müssen unter anderem Kundendaten, Transaktionsarten, Marktwerte und steuerliche Ansässigkeiten gemeldet werden. Die Daten werden an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt und können im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs weitergegeben werden.
Für Steuerpflichtige bedeutet das:
Das Jahr 2026 bringt zahlreiche Änderungen, die bereits gelten oder zeitnah wirksam werden. Besonders im Bereich Arbeitsverhältnisse, Ehrenamt, Digitalisierung und Kryptowährungen besteht konkreter Handlungsbedarf.
Wer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzt, schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Korrekturen. Eine individuelle steuerliche Beratung hilft dabei, die Auswirkungen korrekt einzuordnen und optimal umzusetzen.
Erfahren Sie mehr über aktuelle Themen im Bereich Unternehmensführung und Steuerberatung in unseren Lotse Mandantenmagazinen.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte beim Mindestlohn und bei der Minijob Verdienstgrenze. Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines: bestehende Beschäftigungsverhältnisse prüfen und gegebenenfalls anpassen. Wer das versäumt, riskiert fehlerhafte Einstufungen mit Auswirkungen auf Sozialversicherung und Lohnabrechnung.
Im Fokus stehen unter anderem Mindestlohn und Minijob 2026, die E-Rechnung im B2B Bereich, Krypto Transparenz sowie Nachfolge, Entscheidungsmethoden und KI Projekte.
Bleiben Sie steuerlich auf dem neuesten Stand! Der Steuerausblick 2025 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über wichtige Änderungen für Arbeitnehmer, Unternehmer und Kapitalgesellschaften. Von neuen Steuerfristen bis hin zur Besteuerung von Kryptowährungen – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen. Nutzen Sie den enthaltenen Steuerkalender, um keine Frist zu verpassen!
Digitale Arbeitsweisen haben bereits in vielen Unternehmen Einzug gehalten. Auch beim Rechnungswesen und der Buchführung erleichtern Software- und Cloudlösungen die tägliche Arbeit. Der Grad der Digitalisierung kann allerdings sehr unterschiedlich sein. Das Spektrum reicht vom Online-Händler, der den kompletten Rechnungsverkehr inklusive Zahlungsverkehr digitalisiert und automatisiert hat, bis zum Unternehmer, der seine Rechnungen noch mit Word oder Excel schreibt, ausdruckt, per Post verschickt und zusammen mit den Eingangsrechnungen fein säuberlich im Belegordner zusammen mit den Kontoauszügen ablegt.
Handele mit Bedacht, ansonsten das Finanzamt lacht! Ich sag´s mal so: Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung machen das nicht absichtlich. Oftmals müssen schlechte Gesetze durch Verwaltungsanweisungen ergänzt werden, und die Rechtsprechung sieht das dann wieder anders. Anstelle einer überschaubaren Steuerlandschaft entsteht damit ein Steuergebirge mit vielen Spalten und versteckten Fallgruben. Warnende Hinweisschilder fehlen. Wer sich ohne Guide ins Gelände wagt, tut das auf eigenes Risiko. Besonders heimtückisch sind aber Fallgruben und Spalten, dort, wo man sie gar nicht erwartet. So zum Beispiel viele bei der Schenkungsteuer. Wir haben deshalb im Folgenden einige Fallgruben aufgezeigt, die besonders gerne „genommen“ werden und bei denen am Ende das Finanzamt gelacht hat.
In dieser Ausgabe lesen Sie Fünf wissenswerte Steueränderungen ab 2023 Zehn Spielregeln bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen Amazon Business für B2B-Kunden Chat GPT: Fertiggericht oder selbst gekocht? Frührentner beschäftigen Mitarbeiter 55+ – übersehene Fachkräftegeneration? Der gute Ruf des Unternehmens
Seit über 20 Jahren unterstützen wir Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Öffnungszeiten:
Mo I Di I Do: 08:00–12:00, 14:00–17:00
Mi: 14:00–17:00 I Fr: 08:00–12:00 I Sa & So: geschlossen