Ab 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 € angehoben.
Gleichzeitig wird die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) auf 520 € monatlich angehoben.
Das heißt, ab dem 01.10.2022 dürfen Ihre Minijobber maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten.
Anpassungen bei Mini- und Midijobs
Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 € gibt es…
