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Tag: Phantomlohn

Überprüfung

Phantomlohn – neuer Prüfungsschwerpunkt der Deutschen Rentenversicherung

Ein Phantomlohn liegt vor, wenn Sie als Arbeitgeber weniger an Ihren Arbeitnehmer zahlen, als ihm rechtlich zusteht. Im Sozialversicherungsrecht bemessen sich die Sozialversicherungsbeiträge nach dem entstandenen, nicht nach dem tatsächlich abgeflossenen Arbeitsentgelt. Setzen Sie als Arbeitgeber die Vergütung Ihres Mitarbeitenden zu niedrig an, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für die entstandene, geschuldete Vergütung zahlen, und zwar rückwirkend für bis…

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Lotse Mandantenmagazin Herbst 2022

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung In dieser Ausgabe lesen Sie Scheinselbstständigkeit - ein Gespenst geht um im Lohnbüro Neuer prüfungsschwerpunkt - der Phantomlohn Änderung des Nachweisgesetzes! Wissenswertes rund um die Inventur – die 5 w Werte als Orientierung Tipps für ihr Aufgabenmanagement   Mit Klick aufs…

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