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Die E-Rechnung ist keine Zukunftsfrage mehr, sondern fester Bestandteil der steuerlichen Anforderungen im B2B-Bereich. Gleichzeitig gewinnen die GoBD weiter an Bedeutung. Für Unternehmen bedeutet das: Technik, Prozesse und Archivierung müssen sauber zusammenspielen.
Im inländischen B2B-Geschäft gelten verbindliche Vorgaben zur elektronischen Rechnung. Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung von E-Rechnungen bestehen Übergangsregelungen, die schrittweise zur vollständigen Verpflichtung führen.
Unabhängig davon ist der Empfang bereits heute verpflichtend. Wer technisch nicht vorbereitet ist, riskiert Störungen im Rechnungsprozess und Probleme bei der Weiterverarbeitung.
Eine E-Rechnung ist kein gewöhnliches PDF. Sie muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das maschinell auslesbar ist und der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
In der Praxis sind vor allem diese Formate relevant:
Ein einfaches PDF, auch wenn es per E-Mail versendet wird, erfüllt diese Anforderungen nicht und gilt steuerlich nicht als E-Rechnung.
Auch bei der E-Rechnung gelten weiterhin alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben. Entscheidend ist, dass diese Angaben im strukturierten Datenteil korrekt enthalten sind. Ergänzende Unterlagen wie Stundennachweise oder Lieferscheine können als Anhang mitgeführt werden, ersetzen aber keine Pflichtangaben in der Rechnung selbst.
Bei Änderungen an Rechnungen ist jeweils zu prüfen, ob eine Berichtigung, eine Gutschrift oder eine neue Rechnung erforderlich ist. Eine pauschale Lösung gibt es hier nicht, der konkrete Einzelfall ist entscheidend.
Mit der E-Rechnung rücken die GoBD noch stärker in den Fokus. Elektronische Rechnungen müssen in der Form aufbewahrt werden, in der sie empfangen wurden. Ein Ausdruck auf Papier reicht nicht aus, das digitale Original bleibt maßgeblich.
Wesentliche Anforderungen sind:
Wird eine Rechnung intern in ein anderes Format überführt, muss der gesamte Prozess so gestaltet sein, dass die Ordnungsmäßigkeit jederzeit gewährleistet bleibt.
Auch innerhalb der Übergangsregelungen ist es sinnvoll, frühzeitig aktiv zu werden.
Empfang sicherstellen
Es sollte klar definiert sein, über welchen Kanal E-Rechnungen eingehen und wie sie technisch verarbeitet werden.
Archivierung GoBD-konform organisieren
E-Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden, mit klarer Struktur und schneller Auffindbarkeit.
Interne Prozesse überprüfen
Wer prüft Rechnungen, wer gibt sie frei, wie werden Abweichungen dokumentiert. Die Einführung der E-Rechnung ist eine gute Gelegenheit, bestehende Abläufe zu optimieren.
Software und Schnittstellen klären
Nicht jede Buchhaltungssoftware unterstützt alle Formate vollständig. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Softwareanbieter verhindert spätere Probleme.
Kommunikation mit Geschäftspartnern vereinheitlichen
Einheitliche Formate und klar definierte Übertragungswege reduzieren Rückfragen, manuelle Arbeit und Fehlerquellen.
Die E-Rechnung ist beschlossen und ihre vollständige Umsetzung absehbar. Unternehmen, die sich frühzeitig technisch und organisatorisch vorbereiten, vermeiden spätere Hektik und reduzieren Risiken bei Betriebsprüfungen.
Wer Empfang, Archivierung und interne Prozesse jetzt sauber aufstellt, schafft eine stabile Grundlage für die kommenden Jahre und sorgt gleichzeitig für mehr Effizienz in der Buchhaltung.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Prozesse rund um E-Rechnung und GoBD praxisnah und rechtssicher umzusetzen.
Erfahren Sie mehr über aktuelle Themen im Bereich Unternehmensführung und Steuerberatung in unseren Lotse Mandantenmagazinen.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte beim Mindestlohn und bei der Minijob Verdienstgrenze. Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines: bestehende Beschäftigungsverhältnisse prüfen und gegebenenfalls anpassen. Wer das versäumt, riskiert fehlerhafte Einstufungen mit Auswirkungen auf Sozialversicherung und Lohnabrechnung.
Zum Jahreswechsel am 1. Januar 2026 sind mehrere steuerliche und arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Weitere Regelungen befinden sich in der Umsetzung oder werden stufenweise verpflichtend. Für Steuerzahler, Unternehmer und Ehrenamtliche ist es wichtig, die Neuerungen richtig einzuordnen und rechtzeitig zu handeln.
Im Fokus stehen unter anderem Mindestlohn und Minijob 2026, die E-Rechnung im B2B Bereich, Krypto Transparenz sowie Nachfolge, Entscheidungsmethoden und KI Projekte.
Bleiben Sie steuerlich auf dem neuesten Stand! Der Steuerausblick 2025 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über wichtige Änderungen für Arbeitnehmer, Unternehmer und Kapitalgesellschaften. Von neuen Steuerfristen bis hin zur Besteuerung von Kryptowährungen – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen. Nutzen Sie den enthaltenen Steuerkalender, um keine Frist zu verpassen!
Digitale Arbeitsweisen haben bereits in vielen Unternehmen Einzug gehalten. Auch beim Rechnungswesen und der Buchführung erleichtern Software- und Cloudlösungen die tägliche Arbeit. Der Grad der Digitalisierung kann allerdings sehr unterschiedlich sein. Das Spektrum reicht vom Online-Händler, der den kompletten Rechnungsverkehr inklusive Zahlungsverkehr digitalisiert und automatisiert hat, bis zum Unternehmer, der seine Rechnungen noch mit Word oder Excel schreibt, ausdruckt, per Post verschickt und zusammen mit den Eingangsrechnungen fein säuberlich im Belegordner zusammen mit den Kontoauszügen ablegt.
Handele mit Bedacht, ansonsten das Finanzamt lacht! Ich sag´s mal so: Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung machen das nicht absichtlich. Oftmals müssen schlechte Gesetze durch Verwaltungsanweisungen ergänzt werden, und die Rechtsprechung sieht das dann wieder anders. Anstelle einer überschaubaren Steuerlandschaft entsteht damit ein Steuergebirge mit vielen Spalten und versteckten Fallgruben. Warnende Hinweisschilder fehlen. Wer sich ohne Guide ins Gelände wagt, tut das auf eigenes Risiko. Besonders heimtückisch sind aber Fallgruben und Spalten, dort, wo man sie gar nicht erwartet. So zum Beispiel viele bei der Schenkungsteuer. Wir haben deshalb im Folgenden einige Fallgruben aufgezeigt, die besonders gerne „genommen“ werden und bei denen am Ende das Finanzamt gelacht hat.
In dieser Ausgabe lesen Sie Fünf wissenswerte Steueränderungen ab 2023 Zehn Spielregeln bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen Amazon Business für B2B-Kunden Chat GPT: Fertiggericht oder selbst gekocht? Frührentner beschäftigen Mitarbeiter 55+ – übersehene Fachkräftegeneration? Der gute Ruf des Unternehmens
Seit über 20 Jahren unterstützen wir Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
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