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In mehreren Bereichen verschärft die Finanzverwaltung ihre Prüfungen spürbar. Besonders im Fokus stehen bargeldintensive Betriebe, Tätigkeiten rund um Social Media sowie der Umgang mit Kryptowerten. Für Unternehmer und Selbstständige gilt: Wer sauber dokumentiert und seine Prozesse im Griff hat, reduziert das Risiko von Nachfragen, Hinzuschätzungen oder weitergehenden Maßnahmen.
In mehreren Bereichen verschärft die Finanzverwaltung ihre Prüfungen spürbar. Besonders im Fokus stehen bargeldintensive Betriebe, Tätigkeiten rund um Social Media sowie der Umgang mit Kryptowerten. Für Unternehmer und Selbstständige gilt: Wer sauber dokumentiert und seine Prozesse im Griff hat, reduziert das Risiko von Nachfragen, Hinzuschätzungen oder weitergehenden Maßnahmen.
Bargeldnahe Branchen stehen seit Jahren unter besonderer Beobachtung. Dazu zählen unter anderem Gastronomie, Friseur, Kosmetik, Barber, Nagelstudios und vergleichbare Betriebe. Hintergrund sind typische Risiken bei der Erfassung von Umsätzen und Arbeitszeiten.
Im Rahmen von Prüfungen wird besonders auf folgende Punkte geachtet:
Praxisempfehlung:
Kasse, Buchhaltung und Personalunterlagen müssen in sich schlüssig sein. Eine saubere Organisation der Kassenprozesse und eine nachvollziehbare Dokumentation helfen, Rückfragen bei Prüfungen zu vermeiden.
Einnahmen aus Social Media Aktivitäten geraten zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Dabei geht es nicht nur um klassische Geldzahlungen, sondern auch um Sachleistungen und sonstige Vorteile.
Steuerlich relevant können unter anderem sein:
Ob eine Tätigkeit einkommensteuerlich, umsatzsteuerlich oder gewerblich einzuordnen ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Praxisempfehlung:
Halten Sie alle Kooperationen strukturiert fest. Dazu gehören Art der Leistung, erhaltene Gegenleistung, Zeitpunkt und ein nachvollziehbarer Wertansatz. Das erleichtert die steuerliche Einordnung erheblich.
Kryptowerte sind längst kein rechtsfreier Raum mehr. Die steuerliche Erfassung und Nachvollziehbarkeit von Transaktionen wird weiter ausgebaut. Anbieter von Kryptodienstleistungen unterliegen erweiterten Meldepflichten, wodurch Transaktionen künftig leichter nachvollzogen werden können.
Für Steuerpflichtige bedeutet das:
Entscheidend sind unter anderem Haltedauer, Art der Transaktion und das erzielte Ergebnis. Ohne saubere Aufzeichnungen wird eine korrekte steuerliche Einordnung schwierig.
Praxisempfehlung:
Dokumentieren Sie sämtliche Transaktionen vollständig. Dazu gehören Datum, Plattform, Art des Coins, Menge, Gegenwert und Gebühren. Eine klare Trennung zwischen privater und betrieblicher Nutzung ist sinnvoll.
Ob Bargeschäft, Social Media oder Kryptowährungen: In allen drei Bereichen zeigt sich, dass Transparenz und saubere Dokumentation entscheidend sind. Wer seine Abläufe regelmäßig überprüft und strukturiert organisiert, reduziert Risiken und behält die Kontrolle.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Prozesse zu prüfen, Schwachstellen zu erkennen und steuerlich sauber aufzustellen.
Erfahren Sie mehr über aktuelle Themen im Bereich Unternehmensführung und Steuerberatung in unseren Lotse Mandantenmagazinen.
Die E-Rechnung ist keine Zukunftsfrage mehr, sondern fester Bestandteil der steuerlichen Anforderungen im B2B-Bereich. Gleichzeitig gewinnen die GoBD weiter an Bedeutung. Für Unternehmen bedeutet das: Technik, Prozesse und Archivierung müssen sauber zusammenspielen.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte beim Mindestlohn und bei der Minijob Verdienstgrenze. Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines: bestehende Beschäftigungsverhältnisse prüfen und gegebenenfalls anpassen. Wer das versäumt, riskiert fehlerhafte Einstufungen mit Auswirkungen auf Sozialversicherung und Lohnabrechnung.
Zum Jahreswechsel am 1. Januar 2026 sind mehrere steuerliche und arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Weitere Regelungen befinden sich in der Umsetzung oder werden stufenweise verpflichtend. Für Steuerzahler, Unternehmer und Ehrenamtliche ist es wichtig, die Neuerungen richtig einzuordnen und rechtzeitig zu handeln.
Im Fokus stehen unter anderem Mindestlohn und Minijob 2026, die E-Rechnung im B2B Bereich, Krypto Transparenz sowie Nachfolge, Entscheidungsmethoden und KI Projekte.
Bleiben Sie steuerlich auf dem neuesten Stand! Der Steuerausblick 2025 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über wichtige Änderungen für Arbeitnehmer, Unternehmer und Kapitalgesellschaften. Von neuen Steuerfristen bis hin zur Besteuerung von Kryptowährungen – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen. Nutzen Sie den enthaltenen Steuerkalender, um keine Frist zu verpassen!
Digitale Arbeitsweisen haben bereits in vielen Unternehmen Einzug gehalten. Auch beim Rechnungswesen und der Buchführung erleichtern Software- und Cloudlösungen die tägliche Arbeit. Der Grad der Digitalisierung kann allerdings sehr unterschiedlich sein. Das Spektrum reicht vom Online-Händler, der den kompletten Rechnungsverkehr inklusive Zahlungsverkehr digitalisiert und automatisiert hat, bis zum Unternehmer, der seine Rechnungen noch mit Word oder Excel schreibt, ausdruckt, per Post verschickt und zusammen mit den Eingangsrechnungen fein säuberlich im Belegordner zusammen mit den Kontoauszügen ablegt.
Handele mit Bedacht, ansonsten das Finanzamt lacht! Ich sag´s mal so: Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung machen das nicht absichtlich. Oftmals müssen schlechte Gesetze durch Verwaltungsanweisungen ergänzt werden, und die Rechtsprechung sieht das dann wieder anders. Anstelle einer überschaubaren Steuerlandschaft entsteht damit ein Steuergebirge mit vielen Spalten und versteckten Fallgruben. Warnende Hinweisschilder fehlen. Wer sich ohne Guide ins Gelände wagt, tut das auf eigenes Risiko. Besonders heimtückisch sind aber Fallgruben und Spalten, dort, wo man sie gar nicht erwartet. So zum Beispiel viele bei der Schenkungsteuer. Wir haben deshalb im Folgenden einige Fallgruben aufgezeigt, die besonders gerne „genommen“ werden und bei denen am Ende das Finanzamt gelacht hat.
In dieser Ausgabe lesen Sie Fünf wissenswerte Steueränderungen ab 2023 Zehn Spielregeln bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen Amazon Business für B2B-Kunden Chat GPT: Fertiggericht oder selbst gekocht? Frührentner beschäftigen Mitarbeiter 55+ – übersehene Fachkräftegeneration? Der gute Ruf des Unternehmens
Seit über 20 Jahren unterstützen wir Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
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