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Der Handel mit Kryptowerten wird steuerlich deutlich transparenter. Mit dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz werden neue Meldepflichten eingeführt, die den Finanzbehörden einen besseren Überblick über Kryptotransaktionen verschaffen sollen. Ziel ist es, steuerlich relevante Vorgänge nachvollziehbarer zu machen, auch über Ländergrenzen hinweg. Für Unternehmen, Plattformbetreiber und Nutzer von Kryptowerten bedeutet das: Der bisherige Graubereich wird weiter geschlossen, saubere Dokumentation gewinnt erheblich an Bedeutung.
Das Kryptowerte Steuertransparenzgesetz setzt europäische Vorgaben zur Steuertransparenz im Kryptobereich um. Es verpflichtet bestimmte Anbieter von Kryptodienstleistungen dazu, Transaktionen systematisch zu erfassen und an die Finanzverwaltung zu melden.
Erfasst werden sollen nicht nur klassische Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether, sondern alle relevanten Kryptowerte, unabhängig davon, über welche technischen Strukturen sie gehandelt werden.
Die neuen Meldepflichten treffen in erster Linie Anbieter von Kryptodienstleistungen. Dazu zählen insbesondere:
Diese Anbieter sind verpflichtet, relevante Daten ihrer Nutzer zu erfassen, zu prüfen und an die zuständigen Stellen zu melden.
Im Rahmen der neuen Transparenzpflichten werden unter anderem folgende Informationen erhoben:
Durch diese Daten entsteht eine strukturierte Informationsbasis, die den Finanzbehörden eine deutlich bessere Nachvollziehbarkeit ermöglicht.
Die gemeldeten Informationen sollen nicht nur national genutzt werden. Vorgesehen ist ein automatischer Austausch zwischen den Steuerbehörden der beteiligten Staaten. Dadurch werden auch grenzüberschreitende Kryptotransaktionen transparenter und leichter zuzuordnen.
Für Steuerpflichtige bedeutet das: Kryptogeschäfte lassen sich künftig nicht mehr einfach durch Nutzung ausländischer Plattformen der steuerlichen Betrachtung entziehen.
Auch Nutzer von Kryptowährungen werden stärker eingebunden. Sie sind verpflichtet, den jeweiligen Anbietern korrekte Angaben zu ihrer Person und steuerlichen Ansässigkeit zu machen und diese bei Bedarf zu bestätigen.
Die eigentliche Meldung an die Finanzbehörden erfolgt durch die Anbieter. Unvollständige oder falsche Angaben auf Nutzerebene können jedoch zu Rückfragen, Verzögerungen oder Problemen bei der steuerlichen Einordnung führen.
Für Unternehmen und Privatpersonen mit Kryptotransaktionen wird eine saubere Dokumentation künftig noch wichtiger. Ohne vollständige Aufzeichnungen wird eine korrekte steuerliche Einordnung zunehmend schwierig.
Empfehlenswert ist eine strukturierte Erfassung folgender Punkte:
Auch eine klare organisatorische Trennung zwischen privater und betrieblicher Nutzung kann helfen, Übersicht und Rechtssicherheit zu schaffen.
Das Kryptowerte Steuertransparenzgesetz leitet eine neue Phase der steuerlichen Transparenz im Kryptobereich ein. Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt und für klare Strukturen sorgt, reduziert spätere Risiken und vermeidet unnötige Erklärungsprobleme.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Kryptotransaktionen sinnvoll zu strukturieren und steuerlich sauber aufzustellen.
Erfahren Sie mehr über aktuelle Themen im Bereich Unternehmensführung und Steuerberatung in unseren Lotse Mandantenmagazinen.
In mehreren Bereichen verschärft die Finanzverwaltung ihre Prüfungen spürbar. Besonders im Fokus stehen bargeldintensive Betriebe, Tätigkeiten rund um Social Media sowie der Umgang mit Kryptowerten. Für Unternehmer und Selbstständige gilt: Wer sauber dokumentiert und seine Prozesse im Griff hat, reduziert das Risiko von Nachfragen, Hinzuschätzungen oder weitergehenden Maßnahmen.
Die E-Rechnung ist keine Zukunftsfrage mehr, sondern fester Bestandteil der steuerlichen Anforderungen im B2B-Bereich. Gleichzeitig gewinnen die GoBD weiter an Bedeutung. Für Unternehmen bedeutet das: Technik, Prozesse und Archivierung müssen sauber zusammenspielen.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte beim Mindestlohn und bei der Minijob Verdienstgrenze. Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines: bestehende Beschäftigungsverhältnisse prüfen und gegebenenfalls anpassen. Wer das versäumt, riskiert fehlerhafte Einstufungen mit Auswirkungen auf Sozialversicherung und Lohnabrechnung.
Zum Jahreswechsel am 1. Januar 2026 sind mehrere steuerliche und arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Weitere Regelungen befinden sich in der Umsetzung oder werden stufenweise verpflichtend. Für Steuerzahler, Unternehmer und Ehrenamtliche ist es wichtig, die Neuerungen richtig einzuordnen und rechtzeitig zu handeln.
Im Fokus stehen unter anderem Mindestlohn und Minijob 2026, die E-Rechnung im B2B Bereich, Krypto Transparenz sowie Nachfolge, Entscheidungsmethoden und KI Projekte.
Bleiben Sie steuerlich auf dem neuesten Stand! Der Steuerausblick 2025 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über wichtige Änderungen für Arbeitnehmer, Unternehmer und Kapitalgesellschaften. Von neuen Steuerfristen bis hin zur Besteuerung von Kryptowährungen – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen. Nutzen Sie den enthaltenen Steuerkalender, um keine Frist zu verpassen!
Digitale Arbeitsweisen haben bereits in vielen Unternehmen Einzug gehalten. Auch beim Rechnungswesen und der Buchführung erleichtern Software- und Cloudlösungen die tägliche Arbeit. Der Grad der Digitalisierung kann allerdings sehr unterschiedlich sein. Das Spektrum reicht vom Online-Händler, der den kompletten Rechnungsverkehr inklusive Zahlungsverkehr digitalisiert und automatisiert hat, bis zum Unternehmer, der seine Rechnungen noch mit Word oder Excel schreibt, ausdruckt, per Post verschickt und zusammen mit den Eingangsrechnungen fein säuberlich im Belegordner zusammen mit den Kontoauszügen ablegt.
Handele mit Bedacht, ansonsten das Finanzamt lacht! Ich sag´s mal so: Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung machen das nicht absichtlich. Oftmals müssen schlechte Gesetze durch Verwaltungsanweisungen ergänzt werden, und die Rechtsprechung sieht das dann wieder anders. Anstelle einer überschaubaren Steuerlandschaft entsteht damit ein Steuergebirge mit vielen Spalten und versteckten Fallgruben. Warnende Hinweisschilder fehlen. Wer sich ohne Guide ins Gelände wagt, tut das auf eigenes Risiko. Besonders heimtückisch sind aber Fallgruben und Spalten, dort, wo man sie gar nicht erwartet. So zum Beispiel viele bei der Schenkungsteuer. Wir haben deshalb im Folgenden einige Fallgruben aufgezeigt, die besonders gerne „genommen“ werden und bei denen am Ende das Finanzamt gelacht hat.
In dieser Ausgabe lesen Sie Fünf wissenswerte Steueränderungen ab 2023 Zehn Spielregeln bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen Amazon Business für B2B-Kunden Chat GPT: Fertiggericht oder selbst gekocht? Frührentner beschäftigen Mitarbeiter 55+ – übersehene Fachkräftegeneration? Der gute Ruf des Unternehmens
Seit über 20 Jahren unterstützen wir Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
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