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Eine Unternehmensnachfolge ist mehr als ein formaler Eigentümerwechsel. Sie betrifft wirtschaftliche, rechtliche und oft auch persönliche Interessen. Unklare Absprachen oder fehlende Struktur führen dabei häufig zu Konflikten, Verzögerungen oder sogar zum Scheitern der Übergabe. Wer frühzeitig klare Leitplanken setzt, schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Ob Übergabe innerhalb der Familie, an Mitarbeiter oder an externe Käufer: Je besser Ziele, Erwartungen und Rollen geklärt sind, desto reibungsloser verläuft der Prozess. Mündliche Absprachen wirken zunächst vertrauensvoll, bergen jedoch erhebliche Risiken, sobald unterschiedliche Vorstellungen sichtbar werden.
Eine strukturierte Vorbereitung sorgt dafür, dass wirtschaftliche Fragen, Haftungsrisiken und zukünftige Verantwortlichkeiten frühzeitig transparent werden.
Am Beginn vieler Nachfolgeprozesse steht der Letter of Intent, kurz LOI. Er ist eine Absichtserklärung, in der Käufer und Verkäufer festhalten, dass sie eine Unternehmensübertragung grundsätzlich anstreben und auf welcher Basis verhandelt werden soll.
Typische Inhalte eines LOI sind:
Der LOI schafft Orientierung und Verbindlichkeit, ohne bereits alle Details festzulegen. Auch bei familieninternen oder teaminternen Nachfolgen kann ein schriftlicher LOI helfen, Erwartungen klar zu formulieren und Missverständnisse zu vermeiden.
Nach dem LOI folgt die Due Diligence. Dabei prüft der potenzielle Übernehmer das Unternehmen umfassend, um Chancen und Risiken realistisch einschätzen zu können.
Geprüft werden in der Regel:
Ziel der Due Diligence ist es, eine belastbare Grundlage für Kaufpreis, Vertragsgestaltung und zukünftige Entscheidungen zu schaffen. Für den Übergeber ist es sinnvoll, alle relevanten Unterlagen strukturiert bereitzustellen und fachliche Begleitung einzubeziehen.
Am Ende des Nachfolgeprozesses stehen die vertraglichen Regelungen. Sie sorgen dafür, dass die Übergabe rechtssicher und nachvollziehbar erfolgt.
Typische Vertragsbestandteile sind:
Besonders wichtig ist eine ausgewogene Regelung von Haftungsfragen. Käufer wünschen häufig umfassende Garantien, Verkäufer möchten ihre Haftung begrenzen. Eine klare und realistische Vertragsgestaltung schützt beide Seiten.
Gerade bei familieninternen oder internen Nachfolgen wird die rechtliche und steuerliche Gestaltung oft unterschätzt. Emotionale Nähe ersetzt keine saubere Struktur. Unterschiedliche Interessen lassen sich leichter ausgleichen, wenn klare Regeln bestehen und neutrale Berater eingebunden werden.
Professionelle Begleitung hilft dabei, sachlich zu bleiben und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge braucht Klarheit, Planung und professionelle Standards. Der LOI schafft Orientierung, die Due Diligence sorgt für Transparenz und sorgfältig ausgearbeitete Verträge sichern den Übergang ab.
Wer Ziele und Spielräume frühzeitig definiert und Ergebnisse konsequent dokumentiert, vermeidet Konflikte und erhöht die Chance, dass das Lebenswerk in verantwortungsvolle Hände übergeht.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Unternehmensnachfolge strukturiert und vorausschauend vorzubereiten.
Erfahren Sie mehr über aktuelle Themen im Bereich Unternehmensführung und Steuerberatung in unseren Lotse Mandantenmagazinen.
Der Handel mit Kryptowerten wird steuerlich deutlich transparenter. Mit dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz werden neue Meldepflichten eingeführt, die den Finanzbehörden einen besseren Überblick über Kryptotransaktionen verschaffen sollen. Ziel ist es, steuerlich relevante Vorgänge nachvollziehbarer zu machen, auch über Ländergrenzen hinweg. Für Unternehmen, Plattformbetreiber und Nutzer von Kryptowerten bedeutet das: Der bisherige Graubereich wird weiter geschlossen, saubere Dokumentation gewinnt erheblich an Bedeutung.
In mehreren Bereichen verschärft die Finanzverwaltung ihre Prüfungen spürbar. Besonders im Fokus stehen bargeldintensive Betriebe, Tätigkeiten rund um Social Media sowie der Umgang mit Kryptowerten. Für Unternehmer und Selbstständige gilt: Wer sauber dokumentiert und seine Prozesse im Griff hat, reduziert das Risiko von Nachfragen, Hinzuschätzungen oder weitergehenden Maßnahmen.
Die E-Rechnung ist keine Zukunftsfrage mehr, sondern fester Bestandteil der steuerlichen Anforderungen im B2B-Bereich. Gleichzeitig gewinnen die GoBD weiter an Bedeutung. Für Unternehmen bedeutet das: Technik, Prozesse und Archivierung müssen sauber zusammenspielen.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte beim Mindestlohn und bei der Minijob Verdienstgrenze. Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines: bestehende Beschäftigungsverhältnisse prüfen und gegebenenfalls anpassen. Wer das versäumt, riskiert fehlerhafte Einstufungen mit Auswirkungen auf Sozialversicherung und Lohnabrechnung.
Zum Jahreswechsel am 1. Januar 2026 sind mehrere steuerliche und arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Weitere Regelungen befinden sich in der Umsetzung oder werden stufenweise verpflichtend. Für Steuerzahler, Unternehmer und Ehrenamtliche ist es wichtig, die Neuerungen richtig einzuordnen und rechtzeitig zu handeln.
Im Fokus stehen unter anderem Mindestlohn und Minijob 2026, die E-Rechnung im B2B Bereich, Krypto Transparenz sowie Nachfolge, Entscheidungsmethoden und KI Projekte.
Bleiben Sie steuerlich auf dem neuesten Stand! Der Steuerausblick 2025 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über wichtige Änderungen für Arbeitnehmer, Unternehmer und Kapitalgesellschaften. Von neuen Steuerfristen bis hin zur Besteuerung von Kryptowährungen – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen. Nutzen Sie den enthaltenen Steuerkalender, um keine Frist zu verpassen!
Digitale Arbeitsweisen haben bereits in vielen Unternehmen Einzug gehalten. Auch beim Rechnungswesen und der Buchführung erleichtern Software- und Cloudlösungen die tägliche Arbeit. Der Grad der Digitalisierung kann allerdings sehr unterschiedlich sein. Das Spektrum reicht vom Online-Händler, der den kompletten Rechnungsverkehr inklusive Zahlungsverkehr digitalisiert und automatisiert hat, bis zum Unternehmer, der seine Rechnungen noch mit Word oder Excel schreibt, ausdruckt, per Post verschickt und zusammen mit den Eingangsrechnungen fein säuberlich im Belegordner zusammen mit den Kontoauszügen ablegt.
Handele mit Bedacht, ansonsten das Finanzamt lacht! Ich sag´s mal so: Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung machen das nicht absichtlich. Oftmals müssen schlechte Gesetze durch Verwaltungsanweisungen ergänzt werden, und die Rechtsprechung sieht das dann wieder anders. Anstelle einer überschaubaren Steuerlandschaft entsteht damit ein Steuergebirge mit vielen Spalten und versteckten Fallgruben. Warnende Hinweisschilder fehlen. Wer sich ohne Guide ins Gelände wagt, tut das auf eigenes Risiko. Besonders heimtückisch sind aber Fallgruben und Spalten, dort, wo man sie gar nicht erwartet. So zum Beispiel viele bei der Schenkungsteuer. Wir haben deshalb im Folgenden einige Fallgruben aufgezeigt, die besonders gerne „genommen“ werden und bei denen am Ende das Finanzamt gelacht hat.
In dieser Ausgabe lesen Sie Fünf wissenswerte Steueränderungen ab 2023 Zehn Spielregeln bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen Amazon Business für B2B-Kunden Chat GPT: Fertiggericht oder selbst gekocht? Frührentner beschäftigen Mitarbeiter 55+ – übersehene Fachkräftegeneration? Der gute Ruf des Unternehmens
Seit über 20 Jahren unterstützen wir Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
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